Valentin wieder in Haft

10thJan. × ’16

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Zur aktuellen Repression gegen unseren Genossen Valentin:

Nur knapp 5 Wochen nach in Kraft treten der Haftverschonung wurde unser Genosse und Freund Valentin erneut festgenommen. Während er seinen Auflagen penibel folge leistete, in dem er sich während eines Auswärtsspiels des SV Werder Bremens in der Halbzeit auf der Polizeiwache in Osterholz meldete, erfuhr er durch den Zugriff einer MEK-Einheit mit dem Gesicht am Boden von der Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls. Der Hintergrund: der beantragten Revision des Staatsanwaltes Bernzen gegen die Haftverschonung wurde stattgegeben. Den in keinem Verhältnis stehenden Zugriff durch eine MEK-Einheit stand indes weder Fluchtgefahr noch ein Verstoß gegen einer der zahlreichen Auflagen seitens Valentin gegenüber. Der damit beabsichtigte psychologische Effekt und würdelose Umgang der sogenannten Rechtsstaatlichkeit führten allen Beteiligten – Valentin, Familie, Freund*Innen und Genoss*Innen sowie Rechtswanwält*Innen- die Willkür der Justiz nur allzu deutlich vor Augen. Und macht an dieser Stelle erneut deutlich, dass es von Zugeständnissen seitens der Justiz nichts, aber auch gar nichts zu erwarten gibt!

Doch damit nicht genug. War es für Valentin auch so schon eine Zumutung 1 Woche vor den bevorstehenden Feiertagen erneut von Familie und Freund*Innen getrennt zu werden, wurde er plötzlich in die 300 Km entfernte JVA Bützow in Mecklenburg-Vorpommern verlegt! Dies markiert einen besonderen Wendepunkt in dem Versuch der Justiz Valentin durch extrem widrige Bedingungen zu brechen. Denn: Die JVA Bützow ist ein überregional bekannter Knast für Nazis und rechte Hooligans und genießt deshalb bis zuletzt auch in der Öffentlichkeit einen sehr zweifelhaften Ruf. Insassen mit Hakenkreuz-Fahnen in den Zellen und Stationen mit z.T. 20 bekannten Neonazis oder mehr veranlassten im vergangenen Jahr bereits das Landgericht Rostock den ebenfalls kriminalisierten Antifaschisten „Schubi“ zur Sicherung des „Anstaltsfriedens“ zu verlegen. Eine Verlegung Valentins in eben diese JVA bedeutete eine Inkaufnahme, wenn nicht sogar der Wunsch einer extrem hohen Gefahrenlage für ihn. Nicht nur, die Schikane über die Feiertage völlig außerhalb der Reichweite des familiären Umfeldes zu sein, so fehlte es auch bis zuletzt an einer zuständigen Person für Valentin in einer völlig fremden JVA. Dies hatte zur Folge, dass er ohne Wechselklamotten (sogar ohne Gefängnisklamotten), ohne Telefon und ohne Fernseher, ohne Kopfkissen in einer Zelle die Feiertage ausharren musste.

Die Frage nach der Begründung ist die, die diese geistesferne Aktion der Justizbehörden schließlich endgültig zu einer Parodie verkommen lässt. Aus der Annahme heraus, es würden antifaschistische Solidaritätsaktionen wie den bereits 5 Monate zurückliegenden Knastspaziergang geben, sollte der Häftling zu seinem eigenen Schutz verlegt werden. Dies wurde von der Gefängnisdirektion lächerlicherweise begründet mit dem schlechten Einfluss einer solchen „Solidaritätswelle“ auf den Häftling. Dass dies kein Witz sondern ein schlecht übers Knie gebrochener Grund ist, um rechtswidrige Methoden zu finden Valentin doch noch zu zermürben, lässt alle über diese offensichtliche Dreistigkeit fassungslos zurück.
Für diese inszenierte Odyssee und weiteren Isolation Valentins wurde auch in Kauf genommen, dass es de facto nicht möglich war sich in den letzten Wochen mit seinem Verteidiger Horst Wesemann auf den beginnenden Prozess vorbereiten zu können (dieser wurde Anfang Januar vom 11. auf den 28. Januar verschoben). So schreibt Wesemann in einer Pressemitteilung:

„Die Verteidigung sieht darin einen weitergehenden Versuch der Zerstörung des Mandanten, ganz abgesehen davon, dass damit auch eine Verteidigung und Vorbereitung des am 11. Januar 2016 (Stand 23.12.15) beginnenden Verfahrens massiv gestört wird.[…]
Die jetzige Unterbringung erfordert allein an Fahr­tzeiten in ei­ne Rich­tung bis zu 3 Stun­den, wenn es der Ver­kehr zu­lässt. Da­mit er­scheint ei­ne an­ge­mes­se­ne Vor­be­rei­tung auf die Hauptve­rhand­lung nicht mehr ge­währ­leis­tet. Das zunächst der Verteidigung unterbreitete Angebot der Rückverlegung zur Bresprechung mit dem Mandanten wurde sogleich zurückgenommen, nachdem die Verteidigung bat, den Mandanten dann für den 28.-30.12.2015 nach Bremen zurück zu verlegen. Gegen die Verlegung habe ich gerichtliche Entscheidung beantragt. Die von der JVA-Leitung angegebenen Gründe zum Schutze des Mandanten wegen der Solidaritätskundgebungen vor der JVA greifen nicht; die einzige Demonstration die es gegeben hat, ist 5 Monate her!“

Für uns ist schon lange klar: Mit dem Kuschelkurs ist endgültig Schluss! Auf die Zugeständnisse der Justiz war und ist kein Verlass! Antifaschismus wird kriminalisiert und menschenfeindlichen Gesinnungen gleichzeitig weiter Luft nach oben gelassen.
Wir stehen weiter solidarisch an der Seite von allen kriminalisierten Antifaschist*Innen, senden Kraft an Joel, freuen uns über Teilerfolge bei Schubi und werden auch der Repression in Bremen nicht aufhören, geschlossen und solidarisch entgegenzusteuern! Einen Finger kann man brechen – Aber fünf sind eine Faust!

Freiheit für Valentin!
Alerta Antifascista!

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